Rechtliche Schutzinstrumente für Moore

Moore in Deutschland sind auf verschiedenen Ebenen geschützt. Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) schützt Moore, Sümpfe und Röhrichte als gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG): Beeinträchtigungen dieser Lebensräume sind grundsätzlich verboten. Darüber hinaus können Moore als Naturschutzgebiete (NSG), Nationalparks oder als Flächen innerhalb des europäischen Schutzgebietssystems Natura 2000 (FFH-Richtlinie) ausgewiesen sein.

Die Verantwortung für den Vollzug dieser Regelungen liegt bei den Bundesländern. Qualität und Intensität des Moorschutzes unterscheiden sich daher regional erheblich.

Niedersächsisches Moorschutzprogramm

Niedersachsen besitzt den größten Moorfläcenanteil unter allen deutschen Bundesländern. Das Land hat ein Moorschutzprogramm aufgelegt, das auf die Sicherung verbliebener Moorflächen und die Renaturierung entwässerter Bereiche abzielt. Das NLWKN koordiniert Renaturierungsprojekte und stellt fachliche Grundlagen bereit. Bekanntere Moorschutzgebiete in Niedersachsen sind das Naturschutzgebiet Hochmoor Wymeer im Landkreis Leer sowie das Teufelsmoor nordöstlich von Bremen.

Teufelsmoor

Das Teufelsmoor gehört zu den bekanntesten Moorflächen in Norddeutschland. Es wurde im 18. und 19. Jahrhundert zur Kultivierung trockengelegt; heute sind Teilflächen unter Schutz gestellt und werden renaturiert. Das Gebiet ist Gegenstand von Umweltbildungsprojekten und öffentlicher Kommunikation zur Moorschutzthematik.

Bayern – Alpenvorland und Donaumoore

Im Alpenvorland Bayerns bestehen bedeutende Niedermoorflächen, die durch die landwirtschaftliche Nutzung stark verändert worden sind. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz hat ein Moorschutzprogramm verabschiedet, das auf die Renaturierung von Teilflächen und die Reduktion von Treibhausgasemissionen abzielt. Das Donaumoos nördlich von München ist ein Beispiel für eine stark degradierte Niedermoorfläche, an der verschiedene Renaturierungsversuche unternommen werden.

Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern

Die ostdeutschen Bundesländer Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern verfügen über bedeutende Niedermoorflächen, die zu DDR-Zeiten intensiv entwässert und landwirtschaftlich genutzt wurden. Nach der Wende sind viele dieser Flächen aufgegeben worden, ohne dass eine systematische Renaturierung stattfand. Projekte der Michael Succow Stiftung und des NABU engagieren sich für den Moorschutz in dieser Region.

Europäische und internationale Einbettung

Viele bedeutende Moorstandorte in Deutschland sind als FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie) ausgewiesen. Diese europäische Schutzgebietskategorie verpflichtet zur Erhaltung bestimmter Lebensraumtypen und Arten; für Moore sind dies insbesondere die Lebensraumtypen 7110 (lebende Hochmoore) und 7120 (geschädigte, aber regenerierbare Hochmoore).

Weiterführende Quellen